Bitte spenden Sie Geld an den Förderverein für unsere Projekte:
Freunde der Hufeland-Schule Pankow e.V.
Geldinstitut: Berliner Volksbank
Kontonummer: 22 582 810 07
Bankleitzahl: 100 900 00
IBAN: DE 64 10090000 2258281007
BIC: BEVODEBB
Die aktuellsten gesetzlichen Regelungen rund um den Schulbetrieb finden Sie immer hier.
Für die Jahrgangsstufen 7 – 9 verbleiben wir im Distanzunterricht auf Iserv.
Den Plan findet Ihr wie immer unter Stundenplan für den Online-Unterricht auf Iserv im Newspoint.
Für ggf. zu schreibenden Klassenarbeiten können einzelne Klassen einbestellt werden.
Ab dem 22. Februar beginnen wir für die 10 Klassen wieder mit dem Wechselmodell in Präsenz.
Was bedeutet das?
Für alle 10. Klassen gibt es ab Montag wieder einen Stundenplan für den Unterricht in der Schule. Ihr werdet in Halbgruppen unterrichtet, Eure Gruppenzugehörigkeit entnehmt Ihr bitte den NEWS auf Iserv. Hier gibt es auch die Stundenpläne des Präsenzunterrichtes oder auch auf den Newspoint unter Stundenplan/Vertretungsplan für den Präsenzunterricht der 10. Klassen.
IF findet nicht statt, Sport und Musik auch nicht. WPU ist weiterhin Online am Mittwoch ab 14.30 Uhr.
Es besteht Maskenpflicht und Abstandsgebot auf dem gesamten Schulgelände.
Wir beginnen mit den A-Gruppen. Die jeweilig andere Gruppe arbeitet weiter nach Wochenplan.
Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt.
Der Anmeldezeitraum für den Übergang in die Jahrgangsstufe 7 an weiterführenden Schulen ist vom 11. Februar bis 24. Februar 2021.
(Der Anmeldezeitraum wurde verlängert, um die Kontakte bei der Anmeldung in der Schule zu verringern.) Stand: 27.1.2021
In dieser Zeit melden die Eltern ihr Kind in der Erstwunschschule an. Sie können auch einen Zweit- und Drittwunsch angeben. Bei der Anmeldung müssen der Anmeldebogen und die Förderprognose vorgelegt werden.
Um die notwendigen Kontakte zu minimieren bitten wir Sie um Folgendes:
1. Vereinbaren Sie einen Anmeldetermin telefonisch (030 94800610) oder per Mail an sekretariat(at)hufelandschule.berlin
2. Laden Sie sich (wenn möglich) den Anmeldebogen hier herunter, drucken Sie diesen aus und bringen ihn ausgefüllt mit.
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,
in den folgenden Zeilen möchte ich die wichtigsten aktuellen Festlegungen zusammenstellen:
Es finden keine Schülerpraktika statt.
a) Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, z. B. die Ausgabe von Abgangszeugnissen oder Zeugnissen die dringend notwendig sind, um Fristen für z.B. Bewerbungen einzuhalten. Die Ausgabe erfolgt jeweils nach Terminvereinbarung per eMail an die jeweilige Klassenleitung per Iserv.
b) Eine Übermittlung von Zeugnisinformationen per eMail sind auch aus anderen dringenden Gründen, auf ausdrücklichen Wunsch der Erziehungsberechtigten, möglich. Dies dient der Kontaktminimierung. Vorzugsweise sollte diese Übermittlung Ende-zu-Ende verschlüsselt und passwortgeschützt erfolgen. Wenn ausdrücklich um Übermittlung gebeten wurde, obwohl diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist eine Übermittelung auch zulässig. Bei einer Übermittlung per E-Mail ergeben sich die Anforderungen an die Einwilligung aus § 36 des Berliner Datenschutzgesetzes.
Ich möchte Sie hiermit über folgendes informieren:
„Sie haben ausdrücklich um Übermittlung einer Ablichtung des Zeugnisses Ihres Kindes (ggf. über eine unverschlüsselte E-Mail) durch die Schule gebeten. Damit willigen Sie notwendigerweise in die damit verbundene Übermittlung personenbezogener Daten ein. Wir weisen darauf hin, dass die Einwilligung auf Ihrer freien Entscheidung beruhen muss. Die Einwilligung erfolgt zum Zweck der Übermittlung des Zeugnisses und der darin enthaltenen personenbezogenen Daten. Sofern Sie keine Einwilligung abgeben möchten, entstehen Ihnen hierdurch keine Nachteile. Eine Übermittlung per Mail erfolgt dann nicht.“
Wenn Sie mit den in 6b) getroffenen Regelungen einverstanden sind, dann können Sie unter der eMail-Adresse zeugnis(at)hufelandschule.berlin die Übermittelung einer Zeugnisinformation beantragen. Bei der Zeugnisinformation handelt es sich um die Druckvorstufe der Zeugnisse. Sie enthält keine Informationen über Fehlzeiten und ist auch nicht unterschrieben und gestempelt.
In diesem Schuljahr wird der Abschluss BBR in den Jahrgängen 9 und 10 an den Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen auf der Grundlage der Jahrgangsnoten erteilt, wenn die entsprechenden Bedingungen gemäß § 32 Sek I-VO erfüllt sind. Für den Berufsorientierenden Abschluss (BOA) entfallen die Präsentationsprüfung sowie die vergleichenden Arbeiten. Der der Berufsbildungsreife gleichwertige Schulabschluss wird ebenfalls ausschließlich anhand der Jahrgangsnoten vergeben, wenn zumindest ein Teil des Unterrichts in Mathematik und Deutsch zielgleich unterrichtet und bewertet wurde. Die hierfür erforderliche Anpassung von Rechtsvorschriften erfolgt wie im letzten Schuljahr.
Abschluss MSA/EBBR
Die Präsentationsprüfungen zur Erlangung der EBBR/des MSA finden statt. Somit erhalten die Schülerinnen und Schüler auch ein angepasstes EBBR- oder MSA-Prüfungszeugnis Die erweiterte Berufsbildungsreife und der mittlere Schulabschluss werden in diesem Schuljahr aufgrund der Jahrgangsnoten und für den Prüfungsteil allein aufgrund der Präsentationsprüfung vergeben. Damit den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben wird, einen Ausfall (mangelhaft) in der Präsentationsprüfung auszugleichen, können sie eine zusätzliche mündliche Prüfung in dem Unterrichtsfach, dem Lernbereich oder dem Berufsfeld, dem die Präsentationsprüfung zugeordnet ist, absolvieren. Von der Schule werden dazu zwei Schwerpunkte in dem Unterrichtsfach, dem Lernbereich oder dem Berufsfeld festgelegt, die geprüft werden, und dem Prüfling mitgeteilt. Die zusätzliche mündliche Prüfung orientiert sich an § 43 Sek I – VO (zusätzliche mündliche Prüfung) bzw. §53 IBA-VO sowie § 39a APO-FOS. Dabei ist die erbrachte Leistung bei der zusätzlichen mündlichen Prüfung im Verhältnis 1:1 zu gewichten. Die hierfür erforderliche Anpassung von Rechtsvorschriften erfolgt wie im letzten Schuljahr. Sollte auf Grund erneuter Schließzeiten von Bibliotheken oder anderer Hindernisgründe eine individuelle Vorbereitung auf diese Präsentationsprüfung nicht möglich sein, können Schülerinnen und Schüler als Ersatzleistung für diese eine mündliche Prüfung bis zu einem von der Schulleitung festzulegenden Termin schriftlich begründet beantragen. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern bedarf es des Einverständnisses ihrer Erziehungsberechtigten. Für die Ersatzleistung der Präsentationsprüfung ist das Fach bzw. der Teilbereich im Berufsfeld der Präsentationsprüfung zu wählen. Lehrkräfte geben zwei Prüfungsschwerpunkte mit Bezug zu den Unterrichtsinhalten des 10. Jahrganges bzw. des Prüfungsjahres bezogen auf die unterrichteten Unterrichtsinhalte mindestens zwei Wochen vor der Prüfung bekannt. Als Dauer der mündlichen Prüfung sind 15 Minuten anzusetzen. Eine Vorbereitungszeit ist nicht vorzusehen. Die Aufgaben können materialbezogen, aber auch ohne Material gestellt werden. Die Formate sind anzulehnen an Nachprüfungen zum Ausgleich von Jahresleistungen. Ein Ausfall (mangelhaft) berechtigt auch in diesem Fall zur Absolvierung einer zusätzlichen mündlichen Prüfung. Für die Errechnung der Endnote der Präsentationsprüfung sind die Leistungen der Präsentationsprüfung/ggf. der Ersatzleistung und die zusätzliche mündliche Prüfung im Verhältnis 1:1 zu gewichten.
Alle die mit dem Zugang Probleme haben, schicken bitte eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Während der Bürozeiten (8-16.00 Uhr), werde ich zeitnah reagieren.
Nutzung der App:
Für die Nutzung von Iserv gibt es natürlich auch eine kostenlose App. Ladet euch diese aus den entsprechenden Appstores runter.
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(Beispiel: Max Mütze hat somit die Iserv E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Weitere Hinweise zur Nutzung von Iserv findet ihr hier.
Hausregeln zur Infektionsvermeidung
Zusätzlich zum Musterhygieneplan legen wir folgendes fest:
Eine Erweiterung dieser Regeln kann notwendig werden.
Schulleitung
„Hufeland-Mädchen“ überzeugen auf ganzer Linie
Im Dezember 2019 spielte das neu geformte Mädchenteam der Hufeland-Schule erstmalig in der ALBA- Schüler-Liga. Das vom Coach ausgegebene Ziel lautete Erfahrung im Ligabetrieb sammeln.
Völlig unerwartet konnten sich die „Hufeland-Mädchen“ bei diesem Turnier für die Zwischenrunde qualifizieren, was eine große Überraschung für die Mädchen und den Coach darstellte.
Nun ging es am 19.02.20 wieder in die Max-Schmeling-Halle zum Aufstiegsspiel gegen die Hemingway-Schule aus Mitte. Der Sieger aus diesem K.-o.-Spiel erreicht die Endspielphase und steigt in der nächste Saison von der Rookie-Liga in die Junior-Liga auf.
Diesmal hieß das Ziel: „ Alle geben ihr Bestes, das Ergebnis ist am Ende zweitrangig.“
Die Mädchen zeigten dann ihre beste Saisonleistung. Angriff und Verteidigung funktionierten schon im ersten Viertel sehr gut. Durch konsequentes Teamplay in der Offense und der Defense gelang es einen 20:2-Vorsprung herauszuspielen. Im zweiten Viertel drehte dann der Gegner auf. Die Mädchen aus Mitte konnten nun 6 Körbe werfen und zur Halbzeit auf 30:14 verkürzen. Nun wurde mehr Konzentration und Einsatz von Herrn Geelhaar gefordert. Und genau dies setzten die Mädchen in hervorragender Weise um. Nach den dritten 10 Minuten führte das Team mit 42:20. Nun mussten noch einmal die letzten Reserven für das vierte Viertel mobilisiert werden. „Unus pro omnibus, omnes pro uno“ – „Einer für alle, alle für einen“ war das Motto. Dieses wurde dann perfekt umgesetzt und die „Hufeland-Mädchen“ gingen mit 56:26 als Sieger vom Parkett.
Die Schulleitung, das Lehrerkollegium, die Schulstation sowie die gesamte Hufeland-Schule gratulieren dem Team zu diesem Erfolg.
©Geelhaar